Für den Nachweis der Sicherheit der elektrischen Installationen werden Sie von ihrem Energieversorgungsunternehmen (Elektrizitätswerk, Gemeindewerk, Netzbetreiberin, Elektra, Elektra-Genossenschaft, etc.) gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV Art.36) aufgefordert den Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.
Wie oft ist die periodische Kontrolle durchzuführen?