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Periodische Kontrollen

Informationen für Eigentümer von elektrischen Installationen

Für den Nachweis der Sicherheit der elektrischen Installationen werden Sie von ihrem Energieversorgungsunternehmen (Elektrizitätswerk, Gemeindewerk, Netzbetreiberin, Elektra, Elektra-Genossenschaft, etc.) gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV Art.36) aufgefordert den Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.

Wie oft ist die periodische Kontrolle durchzuführen?

  • Wohnbauten alle 20 Jahre
  • Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre
  • Räume mit Personenan-sammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars) alle 5 Jahre
  • Tankstellen und Autoreparatur-werkstätten alle 5 Jahre
  • Baustellen, Temporäre Installationen und Märkte jährlich.

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